Leistungsphasen

Leistungsphasen nach HOAI – So arbeitet der Architekt:

Nach dem ersten Beratungsgespräch sollten Sie eine Orientierung erhalten haben.
Doch wie geht es jetzt weiter – wie und wofür wird der Architekt beauftragt und was kostet seine Leistung ?

Die Höhe des Honorars des Architekten ist in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, bundeseinheitlich geregelt.
Die Berechnungsgrundlage des Honorars sind die anrechenbaren Kosten, d.h. die Baukosten für das eigentliche Gebäude einschließlich Installationen, nicht jedoch die Kosten für das Baugrundstück, für Erschließung, Außenanlagen oder für Einrichtungsgegenstände.

Anhand von Leistungsphasen und den jeweiligen Honorarzonen, die dem Schwierigkeitsgrad der zu planenden Baumaßnahme Rechnung tragen, lässt sich das Honorar leicht errechnen.  Insgesamt gibt es neun verschiedene Leistungsphasen, die einzeln abgerechnet werden.

Faustregel: Werden alle Leistungen nachgefragt, beträgt die Bezahlung in etwa 13-15 Prozent der Baukosten, was der Architekt jedoch dem Bauherrn einsparen kann, indem er kostenbewusst plant und den Bauherrn durch Ausschreibung, Vergabe und vor allem unabhängig durch die Bauleitung begleitet.

Folgende Leistungsphasen sind dabei zu unterscheiden:

1. Ermittlung der Grundlagen:
Diese Phase ist als Startschuss zu sehen. Hier bespricht der Architekt mit den Bauherren vorab Wünsche, Nutzungsanforderungen und Finanzielles. Der Architekt gibt in dieser Phase auch einen Überblick über die benötigten zusätzlichen Fachkräfte. Diese Leistung macht ungefähr 2 Prozent des Gesamthonorars aus.

2. Vorplanung:
In dieser Phase erstellt der Architekt in der Regel mehrere Planskizzen und Vorschläge, die die Anforderungen und Wünsche der Häuslebauer beinhalten. Möglicherweise werden hier bereits Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft. Die Phase schlägt mit 7 Prozent des Gesamthonorars zu Buche.

3. Planung des Entwurfs:
Hier werden die Planskizzen konkretisiert und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung zu einem Entwurf entwickelt. In dieser Phase (die 15 Prozent des Honorars ausmacht) können konkretere Kostenberechungen erfolgen.

4. Planung der Genehmigung:
Nachdem der Bauherr die fertig gestellten Entwürfe abgesegnet hat, kümmert sich der Architekt um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf muss er verhandeln und Anpassungen an den Entwürfen vornehmen. Dafür erhält der Architekt 3 Prozent des Gesamthonorars.

5. Planung der Ausführung:
In dieser Phase plant der Architekt die konkrete Umsetzung der Baupläne – sie macht 25 Prozent des Gesamthonorars aus.

6. Vergabevorbereitung:
Nachdem die Bauleistungen klar definiert und aufgeteilt wurden, kann der Architekt verschiedene Handwerker mit den Aufgaben betrauen. Gegebenenfalls leitet er Vergabeverfahren ein bzw. holt sich verschiedene Angebote ein. Dafür bekommt er 10 Prozent des Gesamthonorars.

7. Mitwirkung bei der Vergabe:
Auch wenn die endgültige Entscheidung der Vergabe beim Bauherren liegt, wertet der Architekt mit seinem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote aus und trifft eine Vorauswahl. Dafür erhält er 4 Prozent des Gesamthonorars.

8. Überwachung des Baufortschritts:
Diese zentrale Aufgabe des Architekten als Bauleiter ist essenziell für jeden Hausbauer, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird so der anvisierte Zeitplan überwacht. Demenstprechend beträgt der Anteil dieser Phase am Gesamthonorar 32 Prozent.

9. Dokumentation:
Nachdem das Haus fertig gestellt ist, erfolgt eine Baubegehung durch den Architekten, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellt er eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhabens. Er erhält dafür 2 Prozent des Gesamthonorars.

Hier sehen Sie ein Beispiel einer Honorarberechnung