Grundsätzlich haftet immer der, der einen Baumangel verursacht hat !
Entsteht z.B. nachweislich durch ein beteiligtes Handwerksunternehmen ein Mangel am Bau, so ist dieses in der Pflicht den Mangel rückstandslos wieder zu beseitigen. Die daraus entstehenden Kosten müssen ebenfalls von dem Verursacher getragen werden.
In der Praxis ist es allerdings oft schwierig zu erkennen, wer einen Baumangel verursacht hat, da am Bau viele unterschiedliche Gewerke ineinander greifen und die Leistungen der einzelnen Handwerker zumeist auf der Vorleistung anderer Handwerker fußen.
Aus diesem Grund ist eine ordentliche Bauleitung des Architekten mit häufiger Präsenz vor Ort unerlässlich, so lassen sich Mängel im Vorfeld vermeiden. Sollte dennoch ein Mangel entstanden sein, so hilft eine genaue Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch, Fotos etc.) um den Verursacher ausfindig zu machen.
Architekten sind selbstverständlich auch nicht davor gefeit, durch eventuelle Planungs- oder Überwachungsfehler einen Baumangel zu verursachen. Auch in diesem Fall werden die dadurch entstehenden Kosten nicht an den Bauherrn weitergegeben. Architekten sind mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die sowohl bei Personen- wie auch bei Sachschäden haftet und somit der Sicherheit des Bauherrn dient.